Vermögensplan – Strategischer Vermögensaufbau

Vermögensplan - Strategischer Vermögensaufbau

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In Form eines detaillierten Vermögensplans schaffen wir gemeinsam mit Ihnen als unserem Mandanten höchste Transparenz über Ihre privaten Finanzverhältnisse für heute und die Zukunft. Über einen Zeithorizont von 20 Jahren planen wir gemeinsam Ihren persönlichen Vermögensaufbau. Je frühzeitiger Sie Klarheit für sich und Ihre Ziele schaffen, desto leichter werden Sie diese erreichen können.
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Jeder hat sich wohl schon einmal gefragt, wie viel von der versprochenen gesetzlichen Rente für ihn noch übrig bleibt, wenn er selbst einmal in den Ruhestand gehen will. Reicht die private Vorsorge neben den gesetzlichen Leistungen aus? Und auch bei Selbständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bzw. gerade bei ihnen ist die Frage nach den Einkünften nach Beendigung der aktiven Berufslaufbahn existentiell notwendig. Leider bleibt die Frage oftmals unbeantwortet.

Wir versuchen für unseren Mandanten hierauf eine Antwort zu finden. Dafür können wir auf eine EDV-Unterstützung zurückgreifen, die hervorragend geeignet ist, Transparenz in die Zusammensetzung des gesamten Vermögens mit seinen Erträgen und Belastungen zu bringen. Neben dem betrieblichen Vermögen, das meist aufgrund der angefertigten Jahresabschlussdaten genau bekannt ist, werden auch die privaten Vermögensbestandteile wie z.B. das private Eigenheim, die vermieteten Immobilienobjekte oder die Kapitalanlagen einzeln und sehr tiefgehend erfasst. Der Planungshorizont liegt normalerweise bei 20 Jahren, kann jedoch in Einzelfällen auch kürzer oder länger (bis zu 40 Jahre) sein.

Nach einem ersten Gespräch mit dem Mandanten, in welchem die Planungsgrundlagen (Unterlagen über die Vermögensgegenstände, Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, Länge des Planungshorizontes) und die Prämissen (geschätzte Inflationsrate während des Planungszeitraums, Steigerung der Lebenshaltungskosten, angenommene Verzinsung bzw. Wertsteigerung der Kapitalanlagen) festgelegt werden, wird die Planrechnung erstellt.

In einem zweiten Gespräch, dem „Strategiegespräch“, wird diese Planung in der Rohfassung vorgestellt. Es wird das Vermögen, die jährliche Liquidität und die Entwicklung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen mit Berechnung der jährlichen Einkommensteuer getrennt dargestellt. Dann beginnt zusammen mit dem Mandanten die Erarbeitung von Zielen hinsichtlich der Höhe des Vermögens, der gewünschten Aufteilung auf die einzelnen Vermögensarten etc. in den unterschiedlichen Stationen seines Lebens bzw. am Ende des Planungshorizontes. Schließlich wird festgelegt, wie diese Ziele erreicht werden können. All diese Überlegungen und Festlegungen fließen in die Planungsauswertung. Ggf. muss der Mandant noch Daten beschaffen, z. B. Angebote über neue Versicherungen oder Kapitalanlagen, die zur Erreichung der Ziele notwendig sind. Schließlich erhält der Mandant nach endgültiger Zusammenstellung der Daten den fertigen Bericht.

Der Nutzen für den Mandanten liegt in der übersichtlichen Zusammenstellung und der daraus folgenden, bisher kaum erreichten Transparenz hinsichtlich des Vermögen und der Liquidität. Denn die komprimierte Zusammenstellung lässt sich auffächern bis auf die unterste Ebene der Dateneingabe. Weiterhin wird bei der Planung nicht nur der Zustand vor Steuern dargestellt, sondern es wird für jedes Jahr eine exakte Steuerberechnung nach den derzeitigen Steuergesetzen durchgeführt.

Die Planung kann Grundlage sein für die Entscheidungen hinsichtlich einer Investition in eine Vermögensanlage. Sie kann Grundlage sein für testamentarische Regelungen oder die Durchführung einer vorweggenommen Erbfolge, für die Auseinandersetzung im Erb- oder Scheidungsfall, für die Durchführung einer „Güterstandsschaukel“ im Rahmen einer intakten Ehe (Herbeiführung eines steuerfreien Vermögensausgleichs zwischen Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft), etc.

Die Planung sollte jährlich im Januar oder Februar angepasst werden, wenn die Depotauszüge etc. für das vergangene Jahr vorliegen. Befindet sich dann der Mandant noch auf Kurs in Richtung seiner aufgestellten Ziele? Sofern die Antwort „nein“ lautet, kann unverzüglich gegengesteuert werden.