Herzlich willkommen
bei der Kanzlei
Donhauser & Partner mbB
Steuerberater

Wir vier Steuerberater und unser Team freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei.

Um unsere Mandanten optimal und bestmöglich zu betreuen, decken wir nicht nur die klassischen steuerlichen Themen ab.

Wir bieten auch betriebswirtschaftliche Beratung für unsere gewerblichen Mandanten und unterstützen alle Mandanten bei der Planung und Vermehrung ihres privaten Vermögens.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Stärken – den Rest erledigen wir.

Wir sind der verlässliche Partner an Ihrer Seite. Seit 1982.

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Unternehmen

Wir bieten Ihnen den Rund-um-Service aus einer Hand. Von der steuerlichen über die betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung sind wir der verlässliche Partner an Ihrer Seite.
Unsere Leistungen im Überblick finden Sie hier…

Private Mandanten

Als Steuerkanzlei Ihres Vertrauens übernehmen wir gerne für Sie Ihre Steuererklärung und beraten Sie zu allen für Sie relevanten Steuern.
Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier…

Zusätzlich stellen wir gerne zusammen mit Ihnen einen individuellen Vermögensplan für Sie auf. So können Sie auf Basis Ihrer finanziellen Situation die Leitplanken zur Erreichung Ihrer persönlichen Ziele stecken und Schritt für Schritt Ihre Zukunft gestalten.
Weitere Informationen finden Sie hier…

Über uns

Einem Steuerberater seine Finanzverhältnisse zu offenbaren erfordert Vertrauen und die Gewissheit in guten Händen zu sein. Hier finden Sie Informationen über uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Kennenlernen.
Hier stellen wir unser Team vor…

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Pauschalabfindung für Unterhaltsverzicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9.4.2025 entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks auf die Ehefrau eine sogenannte freigebige Zuwendung darstellt und damit schenkungssteuerpflichtig ist. Wird im Ehevertrag ein…

Entgelttransparenz ab 2026

Bis 7.6.2026 muss die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umgesetzt sein und an das seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz angepasst werden. Ziele sind die Verhinderung geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung und die Förderung…

Schätzung nach amtlicher Richtsatzsammlung

er Bundesfinanzhof (BFH) hat am 18.6.2025 bereits zum zweiten Mal durch Urteil ein und dasselbe Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen, im ersten Fall…