Jahresabschluss

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Der Jahresabschluss dient zur Gewinnermittlung Ihres Unternehmens, die aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Bestimmungen durchgeführt werden muss. Wir erstellen für Sie je nach Anforderung die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und beraten bei der Erstellung des Lageberichtes. Außerdem erörtern wir gerne die Vorteile einer freiwilligen Jahresabschlussaufstellung mit Ihnen. Damit Sie bestens gewappnet sind für alles, was Sie mit Ihrem Betrieb vorhaben.
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Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen muss jeder Gewerbetreibende und Freiberufler seinen Gewinn ermitteln. Alle Betriebe, für die das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt, – z.B. Kaufleute und Kapitalgesellschaften – müssen hierfür einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht) erstellen. Wird die Gewinnermittlung nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften gefordert, sondern nur für steuerliche Zwecke benötigt, kann unter gewissen Voraussetzungen die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung ausreichen. Dies ist vor allem bei kleinen Gewerbebetrieben und Freiberuflern der Fall. Unter Umständen kann aber die freiwillige Jahresabschlussaufstellung Vorteile gegenüber der Einnahmenüberschussrechnung bringen.

Wir erstellen anhand der vom Mandanten übergebenen Unterlagen (Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbuch, ggf. Inventur, Forderungs- und Verbindlichkeitsaufstellungen, unterjährigen Zusammenstellungen) oder aufgrund der unterjährig erstellten Finanzbuchführung die jeweils notwendige Gewinnermittlung. Die Ergebnisse hierfür fließen in die Steuererklärungen (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer…), ggf. auch in die Lohnbuchhaltung (z.B. Tantieme des Geschäftsführers).

Die Gewinnermittlung ist wichtiger Nachweis über das Vermögen und die Ertragskraft des Mandanten. Für die Banken des Mandanten ist diese Auswertung unverzichtbar. Wenn gewünscht stellen wir gemeinsam mit Ihnen die Gewinnermittlung bei Ihren Banken vor. Durch eine enge Kooperation mit der Bank und die bereitwillige Weitergabe der eignen Daten an die Bank kann positiver Einfluss auf das eigene Rating genommen werden. Die Ratingnote wiederum beeinflusst den Zinssatz für alle zukünftigen Kreditvereinbarungen.

Die Gewinnermittlung beschäftigt sich vorwiegend mit Vergangenheitsdaten. Bei der jährlichen Besprechung der letzten Gewinnermittlung mit dem Mandanten kann sie jedoch auch Ausgangspunkt für eine Zukunftsbetrachtung sein. Sie ist Grundlage für den Finanzplan der nächsten Jahre.