Gründungsberatung

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Sie überlegen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Wir begleiten Sie gerne. Individuell auf Sie zugeschnitten bieten wir Ihnen Beratungsleistungen unterschiedlichen Umfangs. Dazu kann beispielsweise die Organisation des Rechnungswesens oder die Erstellung eines Finanzkonzeptes für die ersten Jahre ab Gründung zählen.
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Wir unterstützen unsere Mandanten bei ihren Überlegungen zur Erlangung der Selbständigkeit. Der Umfang unserer Betreuung ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von Beratung zur Organisation des Rechnungswesens bis zur Erstellung eines differenzierten Finanzkonzeptes für die ersten Jahre nach der Gründung.

Wir können im Rahmen des Antrags auf Gewährung des Gründungszuschusses nach Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als „fachkundige Stelle“ die notwendige Stellungnahme abgeben. Für ein Erstgespräch sollte sich der Mandant ein bis zwei Stunden Zeit nehmen.