Prüfungsbetreuung

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Bei Ihnen steht eine Steuerprüfung an? Wir betreuen Sie (und Ihr Unternehmen) gerne dabei. Wir sorgen für die Vorbereitung der Unterlagen, stehen bei Fragen des Prüfers zur Verfügung, stellen Räumlichkeiten, schützen Sie vor unzulässigem Agieren des Prüfers und vertreten Sie bei der Schlussbesprechung. Sollte es zu Änderungen kommen, überprüfen wir die Berichte und sorgen für Korrektheit der Steuerbescheide. Als Ihr Partner steuern wir Sie sicher und kompetent durch die Prüfung.
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Sowohl die Finanzämter als auch die Sozialversicherungsträger führen Prüfungen durch, um die Richtigkeit der Erklärungen und Anmeldungen zu überprüfen. Zu diesem Zweck erhält der Steuerpflichtige oder Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung, in welcher der Beginn, der Umfang und der Ort der Prüfung festgelegt werden.

Wir unterstützen unsere Mandanten im Vorfeld der Prüfung, indem die Belege vorbereitet und gesichtet werden. Je übersichtlicher die Belege dem Prüfer vorgelegt werden können, desto schneller kann die Prüfung vonstattengehen. Auch wird von uns geprüft und erfragt, ob die Möglichkeit einer Selbstanzeige ins Auge gefasst werden sollte, weil ggf. besteuerungsrelevante Sachverhalte bisher nicht in den Erklärungen enthalten waren. Durch die Selbstanzeige noch vor Beginn der Prüfung kann der Steuerpflichtige nach Begleichung der Steuerschuld straffrei davonkommen.

Die steuerliche Außenprüfung sollte nach dem Willen des Finanzamtes möglichst in den Räumen des Mandanten stattfinden. Ist dort jedoch kein geeigneter Platz vorhanden, kann die Prüfung auch in unseren Kanzleiräumen stattfinden. Der Vorteil dabei ist, dass viele Fragen des Prüfers bereits im Vorfeld geklärt werden können, weil ein kompetenter Ansprechpartner immer vor Ort ist. Ggf. will der Prüfer jedoch die Prüfung im Amt durchführen, was auch zulässig ist. Dann wird er seine während der Prüfung auftauchenden Fragen per Telefon oder Telefax mit uns klären. Der Mandant wird von uns regelmäßig über den Prüfungsfortschritt und die möglichen steuerlichen Änderungen informiert. Wenn der Prüfer nicht vor Ort beim Steuerpflichtigen prüft, wird er zumindest einmal während der Prüfung die Betriebsstätte besuchen wollen, um sich ein eigenes Bild vom Unternehmen machen zu können. An diesem Termin nehmen wir teil, um zu vermeiden, dass der Prüfer in unzulässiger Weise agiert.

Nach Beendigung der Prüfungshandlungen, was nach einigen Tagen oder auch erst nach einigen Wochen oder Monaten sein kann, findet in der Regel eine Schlussbesprechung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem zumeist in unserer Kanzlei statt. Sollte der Mandant es wünschen, vertreten wir ihn hierbei, so dass er nicht anwesend sein muss.

Danach ergeht zunächst ein Prüfungsbericht, der alle Änderungen aufgrund der Prüfung zusammenfasst. Dieser Bericht wird von uns geprüft. Eine Abschrift geht auch dem Mandanten zu. Aufgrund der Feststellungen im Prüfungsbericht ergehen dann die geänderten Steuerbescheide, die wiederum von uns auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Sollte im Rahmen der Prüfung keine Einigung erzielt worden sein, legen wird gegen die geänderten Steuerbescheide Einspruch ein.