Finanzbuchhaltung

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Eine sauber geführte Finanzbuchhaltung erfüllt die Aufzeichnungspflichten, die ein jedes Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler zu leisten haben. Außerdem dient sie als Grundlage zur Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast. Gerne führen wir für Sie Ihre Finanzbuchhaltung oder unterstützen Sie bei der Durchführung. Dabei können die Daten von Ihnen auf Papier oder digital eingereicht werden. Und Sie können Ihre Auswertungen entweder konventionell auf Papier per Post oder über ein elektronisches Postfach erhalten. Als Ihr verlässlicher Partner sorgen wir für die essentiellen Nebensachen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
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Jeder Kaufmann muss seine Geschäftsvorfälle nach Handelsrecht dokumentieren. Diese Aufgabe erfüllt die Finanzbuchführung (FiBu). Gleichzeitig dient das Ergebnis der FiBu auch der Ermittlung der monatlichen oder vierteljährigen Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt.

Wegen dieser und weiterer steuerlichen Aufzeichnungspflichten muss aber nicht nur jeder Kaufmann, sondern auch jeder Gewerbetreibende oder selbständige Freiberufler eine FiBu erstellen.

Wir bieten unseren Mandanten an, die FiBu anhand der monatlich oder vierteljährlich übergebenen Unterlagen (Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbuch) zu erstellen. Die Leistung beinhaltet die Einbuchung der Geschäftsvorfälle, die Erstellung der „Betriebswirtschaftlichen Auswertung“ (BWA) mit Summen- und Saldenliste und der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA), welche zum jeweiligen Termin per ELSTER an das Finanzamt übertragen wird.

Wenn Sie als unser Mandant Ihre FiBu gerne selbst erstellen möchte, können wir Ihnen ein FiBu-Erfassungsprogramm zur Verfügung stellen. Unsere Leistung besteht dann in der Verarbeitung der per Datenträger oder e-Mail übersandten Daten zur BWA und USt-VA, die Weitergabe der USt-VA an das Finanzamt und die Datensicherung. Sollten die Daten auf dem Rechner des Mandanten verloren gehen, kann auf den Kanzleidatenbestand zurückgegriffen werden.

Will der Mandant unterjährig die FiBu und die Erstellung der USt-VA selbst erledigen, unterstützen wir auf Anfrage gerne die Einrichtung der FiBu im System des Mandanten und stehen bei Fragen zur laufenden Buchhaltung bereit.

Sie haben schon auf „papierloses Büro“ umgestellt? Dann senden Sie uns ihre digitalen Buchhaltungsbelege – oder wir rufen sie uns von Ihnen oder Ihrer Bank ab. Nach der Verarbeitung können Sie sich bequem und jederzeit Ihre Auswertungen aus dem Dokumentencenter abrufen. Sicher und komfortabel.