Lohnbuchhaltung

keyboard_arrow_down
Die Anforderungen an die Lohnbuchhaltung sind in den vergangenen Jahren komplex und umfangreich geworden. In diesem Bereich, der von gesetzlichen Veränderungen und interdisziplinären Vorschriften geprägt ist, raten wir als Ihr Steuerberater: Überlassen Sie die Lohnbuchhaltung ausgebildeten Fachkräften. Sie haben nicht die Kapazität im eigenen Betrieb? Wir erledigen das gerne für Sie. Kompetent, verlässlich und vertrauensvoll.
Mehr dazu

Jeder selbständig Tätige, welcher Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, Abgaben in sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht für seine Arbeitnehmer abzuführen. Er muss die verschiedensten Meldepflichten bei Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften erfüllen und eine Anzahl an arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften beachten. Wenige Bereiche des täglichen Lebens sind einem derart schnellen Wandel hinsichtlich gesetzlicher Änderungen und Änderung aufgrund Rechtsprechung unterworfen wie dieser.

Wir erstellen für unsere Mandanten die gesamte Lohnabrechnung. Der Mandant kann neben den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Wunsch Überweisungsbelege, Schecks oder eine Zahlungsanweisung für Online-Banking für den Zahlungsverkehr mit seinen Arbeitnehmern erhalten. Alle Meldungen werden fristgerecht erledigt. Wir prüfen und beraten bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen, soweit dies durch den Steuerberater erfolgen darf. In Zweifelsfällen muss jedoch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden (Rechtsberatungsgesetz). Wir kooperieren gerne mit dem jeweiligen Rechtsanwalt unserer Mandanten oder können auch Empfehlungen aussprechen.

Anders als bei der FiBu raten wir jedem Mandanten davon ab, die Lohnbuchhaltung selbst zu erstellen, wenn nicht eine kompetente Kraft im Betrieb zur Verfügung steht. Die Fehleranfälligkeit ist hier weit höher und die finanziellen Folgen, die sich bei der Aufdeckung von Fehlern z. B. im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung ergeben, können weit gravierender als im Bereich der FiBu sein.