Unverzügliches Nutzen des Familienheims zur Erlangung einer Erbschaftsteuerbefreiung
Maßgebend für die Ermittlung der Erbschaftsteuer ist der Wert des vererbten Vermögens abzüglich der vererbten Nachlassverbindlichkeiten. Das Erben eines sog. Familienheims ist unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Dafür muss es z.…