Der Koalitionsausschuss hat sich am 23.2.2022 vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf 10 Entlastungsschritte für die Bürger verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören auch steuerliche Änderungen.
So sollen der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1.1.2022 um 200 € auf 1.200 € und der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € angehoben werden. Die zum 1.1.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie sollen ebenfalls rückwirkend ab dem 1.1.2022 von 0,35 € auf 0,38 € vorgezogen werden.
In einem vierten Corona-Steuerhilfegesetz sind weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Steuerpflichtigen vorgesehen (siehe hierzu Beitrag Nr. 3: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht).
In dem Paket soll die EEG-Umlage zum 1.7.2022 wegfallen, Bezieher von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung mit einem einmaligen Coronazuschuss von 100 € unterstützt werden und von Armut betroffene Kinder ab dem1.7.2022 einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 €/Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erhalten.
Des Weiteren soll der Mindestlohn auf 12 €/Stunde angehoben und zur Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen das Kurzarbeitergeld verlängert werden (siehe Beitrag Nr. 4.). Ferner sollen Wohngeldempfänger einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 € und Wohngeld-Haushalte mit 2 Personen 350 € sowie pro weiterem Familienmitglied 70 €, Azubis und Studierende im BaföG-Bezug 230 € pro Person erhalten.
Über die genaue Ausgestaltung der einzelnen Regelungen werden wir Sie nach Verabschiedung der jeweiligen Gesetze informieren.
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