0 91 81 / 40 53 0
info@donhauser-stb.de
  • Leistungen
    • Finanzplan – Unterjähriges Controlling
    • Vermögensplan – Strategischer Vermögensaufbau
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
    • Gründungsberatung
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Jahresabschluss
    • Steuererklärungen
    • Prüfungsbetreuung
    • Verfahrensrecht
  • Service
    • Neues aus der Kanzlei
    • Download
    • Links
  • Karriere
  • Über uns
    • Team
    • Historie
    • Kontakt
Betriebsurlaub vom 24.12.2022 bis 08.01.2023 – Ab 09.01.2023 sind wir wieder für Sie da!

Neues aus der Kanzlei

  1. Startseite
  2. Infobriefe
  3. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

vor 3 Jahren
stefand
Infobriefe

Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem Corona-Virus ordneten Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften an und untersagten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen. Betroffene Unternehmen mussten ihr Geschäft aufgrund der Maßnahmen und weil Mitarbeiter teilweise unter Quarantäne gestellt wurden und daher nicht zur Verfügung standen, beschränken oder einstellen.

Zur Abmilderung der daraus entstehenden Folgen hat die Bundesregierung für Unternehmer und Verbraucher Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Leistungsaufschub: Mit dem Gesetz wird ein Moratorium für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen eingeführt, die vor dem 8.3.2020 abgeschlossen wurden. Damit wird betroffenen Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Geld- und andere Leistungen nicht erbringen können, bis zum 30.6.2020 ein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt und somit ein Aufschub gewährt. Dieser gilt z. B. für Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser).

Mieter/Pächter: Miet- bzw. Pachtverhältnisse können aus wichtigem Grund bereits dann außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug ist. Der Gesetzgeber hat hier zur Entlastung der von der Corona-Krise betroffenen Mieter und Pächter eine Übergangsregelung geschaffen (Siehe hierzu getrennten Beitrag: Lockerung des Mietrechts durch die Corona-Pandemie).

Verbraucherdarlehen: Mit dem o. g. Gesetz wird eine Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt. Flankiert wird dies von einem gesetzlichen Kündigungsschutz (siehe hierzu den Beitrag: Änderungen bei Verbraucherdarlehen wegen der Auswirkungen der Corona-Krise).

Insolvenzrecht: Die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote werden bis zum 30.9.2020 ausgesetzt, es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen soll bis zum 31.3.2021 verlängert werden können.

Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht: Damit betroffenen Unternehmen verschiedener Rechtsformen auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und handlungsfähig bleiben, wurden vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen geschaffen. Das betrifft auch Genossenschaften und Vereine, die auch ohne entsprechende Satzungsregelungen z. B. die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz sowie die Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen durchführen können.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Hier finden Sie den Download des gesamten Infobriefs:

Infobrief 2005

Vorheriger Beitrag
Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen
Nächster Beitrag
Behandlung von Minijobbern in der Corona-Krise

Neueste Beiträge

  • Vereins-Mitgliedsbeiträge
  • Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung
  • Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente
  • Basiszinssatz wurde angepasst
  • Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungs­überhangs

Archiv

  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018

Kategorie

  • Allgemein
  • Infobriefe

Donhauser & Partner mbB
Steuerberater

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Stärken – den Rest erledigen wir.

Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
www.tuev-sued.de/ms-zert

Neueste Beiträge

  • Vereins-Mitgliedsbeiträge 1. Februar 2023
  • Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung 1. Februar 2023
  • Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente 1. Februar 2023
  • Basiszinssatz wurde angepasst 1. Februar 2023

Kontakt

info@donhauser-stb.de
Mussinanstraße 63 | 92318 Neumarkt
0 91 81 / 40 53 0
access_time
Montag – Donnerstag

08:00 – 16:30 Uhr

access_time
Freitag

geschlossen

© 2023 Donhauser & Partner mbB

  • Datenschutz
  • Impressum